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Panagiota Fyssa

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  • Öffentlichkeitsarbeit

24 Stunden für die Patienten in Bereitschaft

Nacht- und Notdienst in der Apotheke

Hannover, 30.11.2017 – Nicht nur während der allgemeinen Ladenöffnungszeiten sind die Apotheken verlässliche Ansprechpartner, auch nachts, am Wochenende oder an Feiertagen wie Weihnachten und Silvester stehen sie in Notsituationen bereit. Wenn eine plötzliche Erkrankung, starke Schmerzen oder andere Ereignisse einen dringenden Bedarf an Arzneimitteln und fachlicher Beratung hervorrufen, ist die Apotheke vor Ort für die Patienten da.

Es ist sichergestellt, dass jeder Bürger in zumutbarer Entfernung, überwiegend in Entfernungen von 10 bis 20 km abhängig von der Besiedlungsdichte, rund um die Uhr einen Apotheken-Notdienst für seine Notfälle zur Verfügung hat, erklärt die Apothekerkammer Niedersachsen.

24 Stunden Bereitschaft
Während eines Notdienstes ist eine diensthabende Apotheke immer für 24 Stunden in Bereitschaft. Der Apotheker ist in dieser Zeit rund um die Uhr erreichbar – auch in der Nacht. Er hält sich entweder in einem Nachtdienstzimmer in der Apotheke oder mit einer Sondergenehmigung zuhause in der Nähe der Apotheke auf. Auch dort ist er per Apothekenklingel über eine Rufumleitung telefonisch uneingeschränkt erreichbar und binnen zehn Minuten in der Apotheke, um Patienten versorgen zu können. Nachts werden Patienten in der Regel aus Sicherheitsgründen über eine sogenannte Notdienst-Klappe mit den Medikamenten versorgt.

„noctu“ – Gebühr wird von der Krankenkasse gezahlt
Patienten können rezeptpflichtige und frei verkäufliche Arzneimittel für die Selbstmedikation während des Notdienstes abholen sowie eine persönliche oder notfalls auch eine telefonische Beratung in Anspruch nehmen. Für die Inanspruchnahme des Notdienstes nehmen Apotheken eine Gebühr von 2,50 Euro. Diese ist einmalig zu entrichten, unabhängig von der Zahl der eingelösten Rezepte oder der gekauften Medikamente. Sollte der notdiensthabende Arzt das Feld „noctu“ auf dem Notdienst-Rezept angekreuzt haben, wird diese Gebühr von der Krankenkasse übernommen.

Der Weg zur nächsten Apotheke
Sind sich Patienten nicht sicher, wo sie die nächste Notdienstapotheke  finden, können sie sich über die deutschlandweit geltende Mobilnummer 22833, über www.apothekerkammer-nds.de/notdienstportal, aponet.de oder die Festnetznummer 0800 00 22833 erkundigen. Zusätzlich gibt es die kostenlose Apothekenfinder-App, die auch die Entfernung zur nächsten Apotheke sowie Telefonnummer und Wegbeschreibung enthält.

Pro Nacht- und Notdienst nutzen durchschnittlich 20.000 Patienten den Notdienst in Deutschland. Im Jahr 2016 kamen die Apotheker in Deutschland auf 478.000 Notdienste.

Der Apothekerkammer Niedersachsen gehören rund 7.000 Mitglieder an. Der Apotheker ist ein fachlich unabhängiger Heilberufler. Der Gesetzgeber hat den selbstständigen Apothekern die sichere und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln übertragen. Der Beruf erfordert ein vierjähriges Pharmaziestudium an einer Universität und ein praktisches Jahr. Dabei erwirbt der Studierende Kenntnisse in pharmazeutischer Chemie und Biologie, Technologie, Pharmakologie, Toxikologie und Klinische Pharmazie. Nach dem Staatsexamen erhält er eine Approbation. Nur mit dieser staatlichen Zulassung kann er eine öffentliche Apotheke führen. Als Spezialist für Gesundheit und Prävention berät der Apotheker seriös und unabhängig. Er begleitet den Patienten fachlich, unterstützt ihn menschlich und hilft ihm so, seine Therapie im Alltag umzusetzen.

Pressekontakt der Apothekerkammer Niedersachsen:
AzetPR
Andrea Zaszczynski
Wrangelstraße 111, 20253 Hamburg
Telefon 040 / 41 32 700, info@azetpr.com

Apothekerkammer Niedersachsen
Anja Hugenberg
An der Markuskirche 4
30163 Hannover
Telefon: 0511 39099-0
Fax:       0511 39099-36
www.apothekerkammer-nds.de

Bildnachweis: ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.